Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Jun 2010 > Im Bundestag notiert: Änderung des Grundgesetzes
Berlin: (hib/STO/MPI) Der Bundesrat hat keine Einwendungen gegen die von der Bundesregierung angestrebte Änderung des Grundgesetzes erhoben, der die bisherige Zusammenarbeit der örtlichen Agenturen für Arbeit und der jeweiligen Kommunen bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende auch künftig ermöglichen soll. Dies geht aus dem jetzt dem Bundestag zugeleiteten Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/1939) hervor, der gleichlautend mit einer bereits eingebrachten Vorlage (17/1554) der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP und der SPD-Fraktion ist.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Hans-Jürgen Leersch
Redaktion: Sibylle Ahlers, Dr. Bernard Bode, Michaela Hoffmann, Michael Klein, Kata Kottra, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Monika Pilath, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein