Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Juli 2010 > Anhörung zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung
Berlin: (hib/HLE/AW) Mit verschiedenen Initiativen für eine bessere Bekämpfung der Steuerhinterziehung befasst sich der Finanzausschuss in einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch, den 7. Juli. Insgesamt 31 Sachverständige – vom Bund der Steuerzahler bis zum Zentralverband des Deutschen Handwerks – sollen von 13.00 bis 15.00 Uhr im Sitzungssaal 3 S 001 der SPD-Fraktion im Reichstagsgebäude zu mehreren Anträgen der Fraktionen sowie zu Empfehlungen der Bundesratsausschüsse zum Entwurf des Jahressteuergesetzes 2010 (17/2249) Stellung beziehen.
So wird die Sachverständigen ein gemeinsamer Antrag von CDU/CSU- und FDP-Fraktion zur strafbefreienden Selbstanzeige (17/1755) beschäftigen. Darin schreiben die Fraktionen, die Selbstanzeige dürfe nicht mehr als Gegenstand einer Steuerhinterziehungsstrategie missbraucht werden. Ähnlich argumentieren die Ausschüsse des Bundesrates, die die Rückkehr in die Steuerehrlichkeit nur dann mit Strafbefreiung honorieren wollen, ”wenn die Selbstanzeige freiwillig, vollständig und richtig erstattet wird“. Es müsse verhindert werden, dass nur solche verschwiegenen Einkünfte nacherklärt werden, die unmittelbar vor der Aufdeckung stenden. Die SPD-Fraktion verlangt dagegen in einem Gesetzentwurf (17/1411), die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige abzuschaffen. Die Erfahrungen hätten gezeigt, dass die Strafbefreiung keinen Rückgang der Steuerhinterziehung bewirkt, sondern letztlich nur den Täter vor der Bestrafung bewahrt.
Dagegen fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (17/1765) eine Verschärfung der Kriterien für die strafbefreiende Selbstanzeige. Außerdem spricht sich die Fraktion für eine Meldepflicht für alle Einkünfte nach dem Vorbild der Meldungen der Arbeitgeber für die Lohnsteuer aus. Die Linksfraktion verlangt in einem Antrag (17/1149) unter anderem eine Meldepflicht für Auslandsüberweisungen ab einem jährlichen Betrag von insgesamt 100.000 Euro und den Ausschluss von Bankinstituten aus nicht kooperativen Staaten vom inländischen Kapitalmarkt.
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