Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > August 2010 > Teilzeit-Wohnrechtsverträge sollen verbraucherfreundlicher ausgestaltet werden
Berlin: (hib/BOB/ELA) Die Bundesregierung will Urlauber bei der Anmietung von Ferienappartements vor unseriösen Angeboten schützen. Sie hat dafür einen Gesetzentwurf (17/2764) zur Modernisierung der Regelungen über Teilzeit-Wohnrechtsverträge‚Verträge über langfristige Urlaubsprodukte sowie Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge vorgelegt. Die Regierung setzt eine Richtlinie aus Brüssel um, die Ende Februar nächsten Jahres in Kraft tritt. Unter anderem seien alle Teilzeit-Wohnrechte oder ähnliche Angebote erfasst. Die Informationspflichten würden verbessert, das Widerrufsrecht ausgeweitet und der Schutz auf bisher noch nicht gesetzlich geregelte Vertragsformen ausgedehnt, um Umgehungsgeschäfte zu verhindern.
Künftig solle der Schutz bereits bei Teilzeit-Wohnrechten von mehr als einem Jahr greifen, während bislang eine Laufzeit von mindestens drei Jahren verlangt würde. Auch seien sämtliche Teilzeit-Nutzungsrechte an Übernachtungsimmobilien erfasst: Eine Nutzung zu Erholungszwecken sei nicht erforderlich. Teilzeit-Nutzungsrechte an so genannten beweglichen Übernachtungsunterkünften wie zum Beispiel ein Hausboot oder ein Wohnwagen könnten auch geltend gemacht werden.
Teilzeit-Wohnrechtsverträge würden häufig von Urlaubsklubs angeboten. Sie verliehen dem Vertragsnehmer das Recht, wiederholt über einen festgelegten Zeitraum hinweg in der Ferienanlage zu wohnen. Anders als bei der einfachen Anmietung einer Ferienwohnung für einen Sommer ginge es bei solchen Teilzeit-Nutzungsverträgen oft um Summen von mehreren tausend Euro.
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