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Berlin: (hib/EIS/ KTK) In ihrer Antwort (17/3015) auf eine Kleine Anfrage (17/2877) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema ”Rechtslücken im Verbraucherschutz“ informierte die Bundesregierung die Antragsteller über neue Regeln und Rechtsansprüche zum Schutz der Verbraucher, die im Jahr 2010 in Kraft getreten sind. Dazu gehören Neuregelungen zu Verbraucherkrediten – sie traten am 11. Juni 2010 in Kraft – , und die Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht. Ein genauer Zeitplan, bis wann die Bundesregierung dem Bundestag einen Gesetzentwurf zum Schutz der persönliche Daten vorlegen wolle, wurde nicht genannt. Das Ergebnis soll zeitnah vorgelegt werden.
Die Bundesregierung plant außerdem ein Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes, das festlegt, dass allen Kunden, die eine Anlageberatung aufsuchen, ein kurzes und leicht verständliches Informationsblatt über jedes Anlageprodukt zur Verfügung gestellt werden muss.
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