Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > März 2011 > Innenausschuss billigt schwarz-gelbe Pläne zu Aufenthaltsrecht
Der Regierungsentwurf sieht die Schaffung eines eigenständigen Wiederkehrrechts für ausländische Opfer von Zwangsverheiratungen vor, die von der Rückkehr nach Deutschland abgehalten werden. Ebenfalls vorgesehen ist die Schaffung eines eigenständigen Straftatbestandes gegen Zwangsheirat im Strafgesetzbuch. Darüber hinaus soll unter anderem die Antragsfrist zur Aufhebung der Ehe im Bürgerlichen Gesetzbuch von einem auf drei Jahre verlängert werden. Um den Anreiz zur Eingehung einer Scheinehe zu vermindern, soll ferner die Mindestbestandszeit, die für den Fall des Scheiterns der Ehe ein eigenständiges Aufenthaltsrecht begründet, von zwei auf drei Jahre erhöht werden.
Nach dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktion soll zudem geduldeten und gut integrierten ausländischen Jugendlichen und Heranwachsenden ”eine eigene Aufenthaltsperspektive eröffnet“ werden. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen der Vorlage zufolge auch Eltern und Geschwister dieser Jugendlichen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten können. Ferner soll die Aufenthaltserlaubnis eines Ausländers, der zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet ist, jeweils auf höchstens ein Jahr befristet werden, bis der Kurs erfolgreich abgeschlossen ist oder der Nachweis erbracht wurde, dass die Integration anderweitig erfolgt ist.
Mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalitionsmehrheit lehnte der Ausschuss einen Gesetzentwurf der SPD-Fraktion ”für ein erweitertes Rückkehrrecht im Aufenthaltsgesetz“ (17/4197) und einen weiteren Gesetzentwurf der Sozialdemokraten zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (17/207) ab. Auch einem Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (17/1557) stimmte der Ausschuss mehrheitlich ebenso wenig zu wie Anträgen der Linksfraktion ”für ein wirksames Rückkehrrecht und eine Stärkung der Rechte der Opfer von Zwangsverheiratung“ (17/4681) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ”für eine wirksame und stichtagsunabhängige gesetzliche Bleiberechtsregelung im Aufenthaltsgesetz“ (17/1571) sowie zum Schutz von Opfern von Zwangsverheiratungen (17/2491). Gleiches geschah mit zwei weiteren Anträgen der Grünen- (17/3065) und der Linksfraktion (17/2325), in denen gefordert wird, die sogenannte Residenzpflicht für Asylsuchende und die Beschränkung des Aufenthalts von geduldeten Ausländern auf das ihnen zugewiesene Bundesland aufzuheben.
Die CDU/CSU-Fraktion wies Kritik an den Neuregelungen zurück und verwies darauf, dass man bei der Bleiberechtsregelung weg von einer Stichtagsregelung komme. Mit dem Gesetz mache man im Interesse der betroffenen Jugendlichen einen ”sehr weiten Schritt nach vorne“. Die FDP-Fraktion betonte, die Koalition betreibe eine ”aktive Integrationspolitik“. Entscheidend für die Fraktion sei, das Kindeswohl in den Vordergrund zu stellen.
Die SPD-Fraktion begrüßte, dass es zu einer stichtagsunabhängigen Regelung kommen solle. Zugleich kritisierte sie, bei der Regelung für Jugendliche habe die Koalition zu enge Kriterien angelegt. Die Linksfraktion sah bei der Ausgestaltung der Bleiberechtsregelung ”große Defizite“. Sie verwies darauf, dass wesentliche Bestandteile des Regierungsentwurfs bei einer Sachverständigen-Anhörung bei fünf von sieben Experten auf Kritik gestoßen seien. Wie die anderen Oppositionsfraktionen kritisierte die Grünen-Fraktion unter anderem die vorgesehene Verlängerung der Mindestehebestandszeit. Sie nannte es zudem problematisch, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis von Bildungsniveau und Lernfähigkeit der Betroffenen abhängig zu machen.
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