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Das Auswärtige Amt warnt aufgrund der weiterhin instabilen Lage in den Kernkraftwerken in Fukushima vor Aufenthalten im Krisengebiet im Nordosten der Insel Honshu (Teilreisewarnung). Ferner wird von nicht erforderlichen Aufenthalten im Großraum Tokio/Yokohama abgeraten. Jeder Aufenthalt sollte sorgfältig abgewogen werden und erfolgt auf eigenes Risiko, fügte die Bundesregierung im Ausschuss hinzu.
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