Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Januar 2012 > Monopolkommission: Keine Emissionsverringerung durch das EEG
Zu den Zielen der Bundesregierung, den Anteil erneuerbarer Energien an Bruttostromverbrauch bis spätestens 2020 auf 35 Prozent zu erhöhen, äußert sich die Kommission „verhalten positiv“. Die negativen Effekte dieser Energieträger seien geringer als die fossiler oder nuklearer Energieträger. Kritisiert wird aber die konkrete Ausgestaltung: „Speziell die explizite Förderung bislang bekannter Erzeugungstechnologien, insbesondere von Windrädern und Solaranlagen auf Basis des Erneuerbare Energien-Gesetzes bedingt, dass lediglich derzeit bekannte Verfahren zur Emissionsvermeidung gefördert werden“, kritisiert die Monopolkommission.
Als Folge der Energiewende mit einem Abschalten aller deutschen Kernkraftwerke bis spätestens Ende 2022 erwartet die Kommission erhebliche wettbewerbspolitische Auswirkungen: „Die unmittelbaren Folgen sind ein Anstieg der Strompreise sowie eine Reduzierung der Versorgungssicherheit und Netzstabilität – auch für die Nachbarstaaten Deutschlands.“ Auf der anderen Seite könne angenommen werden, dass die Konzentration in der Stromerzeugung sinken werde und neue Anbieter zum Markteintritt animiert würden.
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