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Bislang seien befristete und projektbasierte Maßnahmen nur begrenzt zulässig und im Sinne der Planungssicherheit grundsätzlich ungeeignet, kritisieren sie weiter. Die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten zur Bildungszusammenarbeit seien in der gegenwärtigen Form unzureichend, um den bildungspolitischen Herausforderungen zu begegnen.
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