Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Juni 2012 > SPD-Fraktion legt Entwurf für Entgeltgleichheitsgesetz vor
Mit einer Entgeltlücke beim Durchschnittsverdienst von Männern und Frauen in Höhe von 23 Prozent liege Deutschland deutlich über dem EU-Durchschnitt von 17,6 Prozent, schreiben die Abgeordneten. Mehr als die Hälfte des Entgeltunterschiedes sei nicht durch unterschiedliche soziale und berufliche Merkmale von Männern und Frauen zu erklären. „Hier ist von Entgeltdiskriminierung auszugehen, die es zu beseitigen gilt.“ Die Entgeltlücke sei ein „Kernindikator für die fortbestehende Ungleichbehandlung von Frauen im Erwerbsleben“ und stelle zugleich einen Fehlanreiz für die Erwerbsbeteiligung von Frauen dar.
Die bislang vom Staat ergriffenen Maßnahmen sind nach Auffassung der SPD-Fraktion nicht erfolgreich gewesen. So seien die bereits mit Rechten ausgestatteten Personen und Institutionen strukturell nicht in der Lage, Entgeltgleichheit durchzusetzen. Aufklärung, Appelle und auf Freiwilligkeit setzende Vereinbarungen hätten nicht zum Ziel geführt.
Zur Durchsetzung der Entgeltgleichheit müsse der Gesetzgeber den strukturellen Defiziten des geltenden Rechts abhelfen, heißt es in der Vorlage weiter. Es müsse ein verbindlicher Rahmen geschaffen werden für die Prüfung und Beseitigung von Entgeltdiskriminierung. Nach Vorstellung der SPD-Fraktion soll sich der Staat als Handelnder jedoch so weit wie möglich zurückhalten. Ziel müsse vielmehr sein, Arbeitgeber, betriebliche Interessenvertretungen und Tarifvertragsparteien durch gesetzliche Verpflichtungen zu veranlassen, sich um die Herstellung von Entgeltgleichheit zu bemühen.
Eine wesentliche Rolle kommt dem Entwurf zufolge sachverständigen Personen zu, die Informationsdefizite beheben sollen. Ihre Einbeziehung sowie die Verpflichtung zur Prüfung der Entgeltsysteme würden Änderungsprozesse in Betrieben und Dienststellen anstoßen. Den finanziellen Mehrbedarf beziffert die SPD-Fraktion mit rund zwei Millionen Euro pro Jahr.
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