Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Juni 2012 > Öffentliche Anhörung zum "Pflege-Bahr"
90-minütige Veranstaltung beginnt am Montag, 25. Juni, um 11 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses. Geladen sind unter anderen der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV), der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der Bund der Versicherten (BdV), der Sozialverband Deutschland (SoVD) und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Grundlage der Anhörung ist ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/9369) „zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung“ (PNG). Über die Pflegereform soll noch vor der Sommerpause im Bundestag abgestimmt werden. Sie soll Anfang Januar 2013 in Kraft treten.
Der „Pflege-Bahr“ sieht vor, Anreize für mehr Eigenvorsorge zu geben, da die soziale Pflegeversicherung lediglich einen Teilkaskoschutz bietet. Wer privat für den Pflegefall mit einer Pflegetagegeldversicherung vorsorgt, soll nach dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen vom Bund eine Zulage von fünf Euro pro Monat erhalten. Es müssen zehn Euro im Monat als Mindestbetrag eingesetzt werden. Zudem muss der Versicherungsvertrag vorsehen, dass im Pflegefall in der höchsten Pflegestufe III mindestens 600 Euro pro Monat ausgezahlt werden. Männer und Frauen sollen dieselben Versicherungsbedingungen erhalten (Unisex-Tarife). Die Versicherungsunternehmen sollen den Angaben zufolge keinen Antragsteller aufgrund gesundheitlicher Risiken ablehnen, wohl aber eine am Alter ausgerichtete Staffelung der Prämien vornehmen dürfen. Der Bund stellt im kommenden Jahr für die Zulagenförderung 100 Millionen Euro zur Verfügung, was für rund 1,7 Millionen Verträge reicht.
Zuhörer werden gebeten, sich beim Ausschuss unter gesundheitsausschuss@bundestag.de mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum und dem polizeilich gemeldeten Wohnort anzumelden.
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