Navigationspfad: Startseite > Presse > Pressemitteilungen > 2011 > 04.11.2011
Eine Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in Tadschikistan fordert eine Delegation des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, die vom 31. Oktober bis 4. November 2011 das zentralasiatische Land besucht hat. „Während die Rechtslage weitgehend den internationalen Normen entspricht, gibt es Probleme bei der Umsetzung der bestehenden Gesetze“, so die Leiterin der Delegation Angelika Graf (SPD). Mitglieder der Delegation sind außerdem Egon Jüttner (CDU/CSU) und Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).
Probleme gebe es zum Beispiel bei der Meinungs- und Pressefreiheit. Hier gebe es einige Tabuthemen, die Journalisten per Selbstzensur umschiffen müssten, um nicht sich selbst und ihre Familien in Schwierigkeiten zu bringen. Laut Gesetz führe Kritik am Präsidenten oder an hohen Beamten zu hohen Haftstrafen. Dieser Straftatbestand müsse gestrichen werden.
Weiter übten die Parlamentarier Kritik am kürzlich verabschiedeten Elterngesetz, welches auch bei der Untersuchung der Menschenrechtslage im Rahmen des „Universal Periodic Review“ des Menschenrechtsrats in Genf auf heftige Kritik gestoßen sei. Nach diesem Gesetz müssen Eltern sicherstellen, dass Kinder unter 18 Jahren keinerlei öffentlicher Religionsausübung nachgehen. Während die Angst vor Fundamentalismus verständlich sei, sei die Strategie, diesen mit Repressionen zu bekämpfen, kontraproduktiv.
Besorgt zeigte sich die Delegation über die Situation von Frauen, die darunter litten, dass ihre Männer einer Erwerbstätigkeit in Russland nachgingen und sie dadurch in eine unsichere Situation und nicht selten in große Armut gerieten.
Kritisch sehen die Abgeordneten auch die Bestrebungen der oppositionellen Partei der islamischen Wiedergeburt, die Scharia im Familien- und Strafrecht zur Rechtsgrundlage zu machen. Es sei zudem inakzeptabel, dass trotz der Entkriminalisierung von Homosexualität Straftaten gegen Homosexuelle nicht verfolgt würden.
Des Weiteren begrüßte die Delegation das seit 2004 gültige Moratorium zur Todesstrafe und forderte die Gastgeber auf, diese gänzlich abzuschaffen.
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