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Der Bundeswahlausschuss hat acht Beisitzer, die übrigen Wahlausschüsse sechs.
Die acht Beisitzer des Bundeswahlausschusses werden vom Bundeswahlleiter berufen, die Beisitzer der übrigen Wahlausschüsse vom jeweiligen Wahlleiter.
© Deutscher Bundestag
Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages
www.bundestag.de/service/glossar/B/beisitzer.html
Stand: 13.10.2008
