Navigationspfad: Startseite > Der Bundestag > Verwaltung
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in ihrer Arbeit von der Verwaltung unterstützt. Rund 2600 Mitarbeiter sorgen dafür, dass der parlamensowie Gremien vor und unterstützt die politischen Beratungen. Dabei decken sie ein breites Aufgabenspektrum ab: Sie ist verantwortlich für den reibungslosen Betrieb eines Apparates vom Umfang einer Kleinstadt - etwa 6000 Menschen arbeiten insgesamt im Deutschen Bundestag. Eine eigene Polizei schützt die Abgeordneten und die Parlamentsgebäude.
Die Bundestagsverwaltung ist Oberste Bundesbehörde und wird vom Direktor beim Deutschen Bundestag im Auftrag des Bundestagspräsidenten geleitet. Direktor ist seit 1. August 2010 Staatssekretär Harro Semmler. Der Parlamentsjurist leitet die Bundestagsverwaltung und ist damit Vorgesetzter aller Verwaltungsmitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Er ist der achte Direktor seit Bestehen des Deutschen Bundestages 1949. Der Direktor wird vom Bundestagspräsidenten ernannt und arbeitet ihm unmittelbar zu. Er berät und vertritt ihn in Verwaltungsangelegenheiten.
Die Bundestagsverwaltung gliedert sich in vier Abteilungen: Parlament und Abgeordnete, Wissenschaft und Außenbeziehungen, Information und Dokumentation sowie Zentralabteilung. Die Abteilung P ("Parlament und Abgeordnete") arbeitet für den Kern des parlamentarischen Betriebs: Sie ist zuständig für den gesamten Bereich der Parlamentsdienste (PD), die personelle und organisatorische Unterstützung der Ausschüsse (PA) sowie die wesentlichen mandatsbezogenen Servicefunktionen (PM).
Der Parlamentsdienst (PD) unterstützt das Plenum: Er druckt und verteilt alle Beratungsunterlagen (zum Beispiel Gesetzentwürfe, Anträge), stellt sie elektronisch bereit, betreut die Fragestunde, erstellt das Stenographische Protokoll der Sitzungen und unterstützt den die Plenarsitzung leitenden Präsidenten und den Ältestenrat, etwa wenn dieser die Tagesordnung vereinbart.
Die Unterstützung der zurzeit 22 ständigen Ausschüsse sowie der im Laufe der Wahlperiode eventuell hinzukommenden Untersuchungsausschüsse und Enquete-Kommissionen (PA) erfolgt durch Mitarbeiter, welche die Aufgaben administrativ, organisatorisch und fachlich betreuen.
Zu den mandatsbezogenen Servicefunktionen (PM) gehören alle Angelegenheiten der Rechtsstellung aktiver und ehemaliger Mitglieder des Deutschen Bundestages sowie deutscher Mitglieder des Europäischen Parlaments nach dem Abgeordnetengesetz beziehungsweise Europaabgeordnetengesetz.
Dazu gehört insbesondere die Bearbeitung von Leistungen (Entschädigung), die Durchführung der Verhaltensregeln (Nebentätigkeiten) und die Betreuung sämtlicher Aufgaben, die mit der Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abgeordneten zusammenhängen. Das Referat verwaltet zudem die Mittel für die staatliche Parteienfinanzierung - eine Aufgabe des Bundestagspräsidenten als Behörde nach dem Parteiengesetz.
Informationen und Informationsmittel für Abgeordnete und Mitarbeiter werden von der Abteilung Information und Dokumentation bereitgestellt. So ist sie für die Versorgung des gesamten Bundestages mit Informationstechnik verantwortlich. Täglich beliefert sie die Abgeordneten mit Informationen über die Presselage.
In der Unterabteilung Bibliothek und Dokumentation laufen die Fäden der Informationsangebote für die Abgeordneten, für die Fraktionen sowie für die Verwaltung des Deutschen Bundestages zusammen. Viele dieser Informationen stellen die Bibliothek, das Parlamentsarchiv, die Parlamentsdokumentation sowie die Pressedokumentation zur Verfügung. Für Konzeption, Entwicklung und Betrieb des gemeinsamen Informations- und Kommunikationssystems des Bundestages ist die Unterabteilung Informationstechnik verantwortlich.
Zur Unterabteilung Information und Öffentlichkeitsarbeit gehören unter anderem der Besucherdienst und die Öffentlichkeitsarbeit. Die Öffentlichkeitsarbeit kommt auch in die Wahlkreise: Sie ist auf Messen anzutreffen und präsentiert sich mit der Wanderausstellung "Deutscher Bundestag - Unsere Abgeordneten" und dem Infomobil des Bundestages. Die Termine sind auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages abrufbar.
Die Zentralabteilung bildet das administrative und technisch-organisatorische Rückgrat der Bundestagsverwaltung. Ihre Aufgabe ist es, jederzeit die personellen, sächlichen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, die für die Funktionsfähigkeit des Parlaments unentbehrlich sind. Die Abteilung ist in die drei Unterabteilungen ZV (Zentrale Verwaltung), ZR (Recht) und ZT (Technik und Betrieb) gegliedert. Die Innenrevision und Gleichstellungsbeauftragte sind ebenfalls der Abteilung Z zugeordnet.
Die Unterabteilung Zentrale Verwaltung ist mit den Personalangelegenheiten und der Organisation der Bundestagsverwaltung befasst. Dort sind zwei Personalreferate für die Personalgewinnung und -betreuung zuständig. Das Organisationsreferat verantwortet eine sachgerechte Aufbauorganisation und unterstützt die Parlamentsarbeit durch den reibungslosen und effizienten Ablauf der Verwaltungsverfahren. Ein weiteres Referat ist für die Aus-, Fortbildungs- und Sozialangelegenheiten zuständig.
Die Unterabteilung Recht ist verantwortlich für die Aufstellung des Haushalts- und des Finanzplans, für allgemeine Rechtsangelegenheiten des Parlaments und seiner Verwaltung, für Polizei- und Sicherungsaufgaben des obersten Verfassungsorgans sowie für Fragen des Geheim- und Datenschutzes. Die Unterabteilung Technik und Betrieb organisiert die Infrastruktur des Bundestages, damit dieser seine parlamentarischen Aufgaben wahrnehmen kann.
Für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und damit für die Arbeitsfähigkeit des Parlamentes und seiner Gremien ist die Polizei beim Deutschen Bundestag zuständig. Der Deutsche Bundestag ist ein eigener Polizeibezirk, in dem der Bundestagspräsident das Hausrecht und die Polizeigewalt ausübt. Die Polizeibeamten sind für alle Gebäude, Räume und Grundstücke verantwortlich, die der Verwaltung des Bundestages unterstehen, aber auch für solche, die nur vorübergehend vom Bundestag etwa bei internationalen Konferenzen genutzt werden.
Die parlamentarische Polizeigewalt ist in der Verfassung verankert. Die Zuständigkeit anderer Polizeibehörden im Bereich des Deutschen Bundestages wird damit ausgeschlossen. Der Bundestag ist so vor einer Einflussnahme durch Exekutive und Judikative geschützt, was dem Prinzip der Gewaltenteilung entspricht. Dennoch arbeitet die Polizei des Bundestages mit anderen Polizeibehörden vor Ort eng zusammen.