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22. November 2010

Die Interessen des Einzelnen und der Informationsgesellschaft

Am 22. November traf sich die Projektgruppe Datenschutz, Persönlichkeitsrechte zu ihrer vierten Projektgruppensitzung. Die Diskussion drehte sich unter anderem um das Spannungsverhältnis zwischen Informations- und Schutzrechten.

Auf der Tagesordnung der Projektgruppe Datenschutz und Persönlichkeitsrechte stand neben organisatorischer Planung vor allem Punkt 2.1. des Arbeitsprogramms, „Datenschutz: Prinzipien, Ziele, Werte“. Dazu hatten die Projektgruppenmitglieder im Vorfeld Textentwürfe für den Kommissionsbericht in ein Etherpad eingestellt. In der Sitzung arbeiteten sich die Abgeordneten und Sachverständigen gemeinsam schrittweise durch die Textabschnitte. Ziel war es, redundante Punkte zu streichen und zunächst Bereiche zu identifizieren, in denen es grundlegende Einigkeit gibt, um sich im nächsten Schritt strittigen Fragen zu nähern.

Daten: Personenbezogen oder personenbeziehbar?
Aus der detaillierten Textarbeit entspannen sich mehrere Diskussionen, etwa um die Verwendung der Begriffe „personenbezogen“ und „personenbeziehbar“. Ab wann werden Daten zu Information, ab wann sind sie auf einzelne Personen beziehbar? Hier waren die Projektgruppenmitglieder der Auffassung, dass der Begriff des Personenbezugs einem Wandel unterliegt und für die Zukunft dynamisch weiterentwickelt werden muss.

Die Bedürfnisse des Einzelnen und der Informationsgesellschaft
In der weiteren Diskussion wurden zwei grundsätzliche Interessen identifiziert, die sich widersprechen können: Die Interessen der Informationsgesellschaft zum einen, das Datenschutzbedürfnis des Einzelnen zum anderen. Die Informationsgesellschaft habe ein Interesse an möglichst vielen Informationen, gerade davon lebe die Demokratie, argumentierten einige Projektgruppenmitglieder. Gerade indem die Menschen sich öffneten, sei ein öffentlicher Diskurs über problematische Themen herstellbar. Die Enquete-Kommission habe hier die Chance, ganz grundsätzliche Spannungsfelder zu beschreiben.

Demgegenüber wurde von anderen Projektgruppenmitgliedern in Frage gestellt, ob die Gesellschaft das Informationsbedürfnis höher stellen könne als das Bedürfnis des Einzelnen, bestimmte Informationen nicht öffentlich zu machen. Zudem müsse der Kommissionsbericht schon an prominenter Stelle aufzeigen, innerhalb welcher Konstellationen besondere Datenschutzregelungen wegen bestehender Machtgefälle notwendig seien, etwa zwischen dem Staat und den Bürgern oder zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Es dürfe auch nicht der Eindruck entstehen, dass es im staatlichen Bereich des Datenschutzes keine Probleme gebe.

Spannungsfelder ausführlich skizzieren
Einigkeit herrschte schließlich darin, diese kollidierenden Interessen im Bericht möglichst genau zu beschreiben. Die Projektgruppenmitglieder einigten sich deshalb darauf, ein eigenes Kapitel „Spannungsfelder“ aufzunehmen. Der andiskutierte Dissens soll in diesem Kapitel ausführlich skizziert werden. Ein Projektgruppenmitglied bezeichnete das Spannungsverhältnis dieser Interessen abschließend als einen Kernbereich des Datenschutzes heute.


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Stand: 22.11.2010