Schiedsverfahren vor dem Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten

Wirtschaft und Technologie/Antwort - 06.09.2012

Berlin: (hib/HLE) Da die Bundesregierung bei Schiedsverfahren vor dem Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten ICSID in Washington zur Vertraulichkeit verpflichtet ist, wurde ein Bericht über Schadenersatzforderungen des Vattenfall-Konzerns im Zusammenhang mit dem deutschen Atomausstieg in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt. Des geht aus einer Antwort der Bundesregierung (17/10584) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/10436) hervor.

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