Monopolkommission lobt geplante Änderungen des Postgesetzes

Wirtschaft und Technologie/Unterrichtung - 06.09.2012

Berlin: (hib/HLE) Die Monopolkommission sieht die Eckpunkte für die Postgesetz-Novelle 2012 als „wichtige, positiv zu bewertende Änderungsvorschläge“ an. Besonders begrüßt die Kommission in ihrem von der Bundesregierung als Unterrichtung (17/10365) vorgelegten 19. Hauptgutachten die geplante Verpflichtung der deutschen Post AG, ihre Entgelte für Massesendungen ab 50 Stück vor der Einführung der Bundesnetzagentur vorlegen zu müssen. In anderen Bereichen gehen der Kommission die Änderungen noch nicht weit genug.

Auch die Beobachtung des Kraftstoffpreises durch eine Markttransparenzstelle erscheint der Kommission „recht wirkungslos“. Besonders kritisiert wird, dass es keine Möglichkeit für die Verbraucher geben soll, in Echtzeit auf die erhobenen Kraftstoffpreise an den Tankstellen zugreifen zu können: „Dabei könnte nach Ansicht der Monopolkommission insbesondere mit diesem Teil der Daten mittelfristig ein wirklicher Mehrwert für die Endkunden erzielt werden.“ Online-Plattformen, wie es sie bereits in Westaustralien und Österreich gebe, könnten es Autofahrern ermöglichen, die Preise in Echtzeit zum Beispiel mit Hilfe von Navigationsgeräten zu vergleichen. Damit könnten die Preissensibilität der Verbraucher geschärft und der Wettbewerb gestärkt werden.

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