Menu | Plenum | Parlaments-TV |
Gesundheit/Antwort - 06.09.2012
Berlin: (hib/TVW) Die Bundesregierung prüft derzeit die Auswirkungen des Urteils des Bundesgerichtshofes (BGH) über die Frage von Korruption im Gesundheitswesen. Der Große Senat des BGH hatte in einem Urteil am 29. März entschieden, dass sich Kassenärzte, die für die Verordnung von Arzneimitteln Geschenke von Pharma-Unternehmen entgegennehmen, nicht strafbar machen. In einer Antwort (17/10547) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/10440) schreibt die Regierung, dass auf der Grundlage einer entsprechenden Prüfung des Urteils zu entscheiden sei, „ob die derzeitige Rechtslage als ausreichend angesehen werden kann“. Die Berufsordnungen der Landesärztekammern sähen bereits ein Verbot der Entgegennahme von Geschenken von Patienten vor. Untersagt sei nach § 128 des Fünften Buches des Sozialgesetzbuchs (SGB V) auch die Gewährung wirtschaftlicher Vorteile durch Unternehmen im Zusammenhang mit der Erbringung ärztlicher Leistungen.Ferner kündigt die Bundesregierung in ihrer Antwort an, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Wirksamkeit der einschlägigen berufs- und sozialrechtlichen Vorschriften prüfen werde. In diesem Zusammenhang werde auch eine Abfrage bei den für die Umsetzung dieser Vorschriften zuständigen Institutionen und Verbänden erfolgen. Dadurch wolle man Informationen über Fallzahlen zu Verstößen und über praktische Probleme erhalten. Das Ergebnis der Abfrage werde in die Prüfung der Auswirkungen des BGH-Beschlusses einbezogen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich, Michael Klein, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Dr. Verena Renneberg, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein