Ordentliches Mitglied
- Schriftführer
- Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
- Unterausschuss "Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik"
Stellvertretendes Mitglied
- Auswärtiger Ausschuss
- Petitionsausschuss
Menu | Plenum | Parlaments-TV |
Kulturreferent
Wahlkreis 154 Leipzig II
Direkt gewählt in Sachsen
Geboren am 8.4.1965 in Leipzig; evangelisch-lutherisch; verheiratet, drei Kinder.
1971-1981 Allgemeinbildende polytechnische Oberschule (DDR); Abschluss 10. Klasse.
1981-1983 Lehre als Facharbeiter für Heizungsinstallation.
1983-1993 Tätig als Heizungsinstallateur; 1993-1995 Ausbilder für lernbehinderte/sozial benachteiligte Jugendliche; seit 1995 tätig als Jugendbildungsreferent für Kulturarbeit, Musik und Interkulturelle Arbeit; 1995-2000 Direktstudium (Sonderhochschulzugangsberechtigung) Musikwissenschaft, Soziologie und Theologie; 2000 Abschluss des Studiums mit dem akademischen Titel M.A.; 2003-2005 Promotionsstudium, Promotion zum Dr. phil..
Seit 2007 Mitglied der CDU im Ortsverband Neue Messe/Leipzig; 2009 Bundestags-Direktkandidat im Wahlkreis 154.
Seit 2001 Mitglied in der Gesellschaft für Musikforschung; 2004 Gründungsmitglied BeatZentrale e.V., seit 2010 Vorsitzender der Deutsch-Israelischen Gesellschaft Leipzig, seit 2010 Vorsitzender des Leipziger Regionalausschusses "Jugend musiziert, seit 2010 Mitglied des Parlamentarischen Forums Mittel- und Osteuropa e.V..
Dr. Thomas Feist, MdB
CDU/CSU
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Referent für Kulturarbeit, Musik und Interkulturelle Arbeit
Landesjugendpfarramt, Dresden
Bundesverband Kulturarbeit in der evangelischen Jugend e.V., Berlin,
Vorsitzender (bis März 2010)
Deutsch-Israelische Gesellschaft e.V., Leipzig,
Vorsitzender
Sächischer Musikrat e.V., Regionalausschuss Leipzig, Jugend musiziert, Leipzig,
Vorsitzender
Kempe, Schemmel, Feist GbR (Musiker Gesellschaft), Leipzig
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".