Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land), CDU/CSU

Diplomingenieur, Elektroinstallateur

Wahlkreis 272 Karlsruhe-Land
Direkt gewählt in Baden-Württemberg

Geboren am 5. Mai 1966 in Karlsruhe; evangelisch; verheiratet, vier Töchter, ein Sohn.

Ausbildung zum Elektroinstallateur, Abschluss Gesellenbrief. Ausbildung zum Reserveoffizier. Studium an der Universität Karlsruhe, Abschluss Diplomingenieur.

Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Karlsruhe (TH).

Vorsitzender des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V., Bezirksverband Nordbaden.

Seit 1993 Bezirksvorstandsmitglied der CDU Nordbaden.

Mitglied des Bundestages seit 1998. Seit Mai 2010 Vorsitzender der Enquete Kommission "Internet und digitale Gesellschaft".


Kontakt

Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land), MdB
CDU/CSU

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Vorsitz

  • Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft

Ordentliches Mitglied

  • Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft
  • Rechnungsprüfungsausschuss
  • Gremium nach § 23c Absatz 8 des Zollfahndungsdienstgesetzes
  • Haushaltsausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Unterausschuss Neue Medien

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Stellvertretender Vorsitz

  • Europäische Versammlung für Sicherheit und Verteidigung / Versammlung der Westeuropäischen Union

Ordentliches Mitglied

  • Parlamentarische Versammlung des Europarates
  • Europäische Versammlung für Sicherheit und Verteidigung / Versammlung der Westeuropäischen Union

Stellvertretendes Mitglied

  • Interparlamentarische Union

Veröffentlichungspflichtige Angaben

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Arbeitsgemeinschaft Wasserkraftwerke Baden-Württemberg e.V., Karlsruhe,

Mitglied des Beirates

Internationaler Bund Berufsbildungszentrum, Karlsruhe,

Mitglied des Kuratoriums

Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V., Kassel,

Vorsitzender

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".