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Lehrerin
Wahlkreis 151 Märkischer Kreis II
Direkt gewählt in Nordrhein-Westfalen
Geboren am 3. März 1953 in Letmathe.
1972 Abitur. Lehramtsstudium (Anglistik, Sportwissenschaften) in Bochum; Referendarzeit in Gelsenkirchen-Buer.
1980 bis 1992 Realschullehrerin in Schwerte, 1992 bis 1994 an der Gesamtschule Schwerte tätig.
Mitglied der AWO, diverser Sportvereine, diverser Fördervereine, des Tierschutzvereins Iserlohn und des Deutschen Tierschutzbundes. Seit 2001 Vizepräsidentin des Deutschen Leichtathletik-Verbandes.
Mitglied der SPD seit 1975. 1989 bis 1999 Ratsmitglied und Vorsitzende des Sportausschusses der Stadt Iserlohn.
Mitglied des Bundestages seit 1994, seit 1998 Mitglied in der Kommission des Ältestenrates des Deutschen Bundestages für Innere Angelegeheiten.
Dagmar Freitag, MdB
SPD
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Deutsche Leichtathletik Promotion- und
Projektgesellschaft mbH (DLP), Darmstadt,
Mitglied des Aufsichtsrates, ehrenamtlich
Deutsche Schulsportstiftung, Stuttgart,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Deutscher Behindertensportverband (DBS) e.V., Bonn,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Deutscher Fußballbund e.V. (DFB), Frankfurt/Main,
Mitglied des Kuratoriums der FIFA Frauenfußball WM 2011, ehrenamtlich (bis August 2011)
Deutscher Leichtathletik-Verband, Darmstadt,
Vizepräsidentin, ehrenamtlich
Nationale Anti-Doping Agentur Deutschland (NADA), Bonn,
Mitglied des Aufsichtsrates, ehrenamtlich
Robert-Enke-Stiftung, Hannover,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Sepp Herberger-Stiftung, Köln,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".