Paul K. Friedhoff, FDP

Unternehmer

Wahlkreis 113 Kleve
Gewählt über Landesliste Nordrhein-Westfalen

Geboren am 2. Februar 1943 in Löningen/Altenbunnen; römisch-katholisch; verheiratet, drei Kinder.

Mittlere Reife. 1961 bis 1964 Lehre als Physiklaborant. 1964 bis 1967 Ingenieurstudium Fachrichtung "Physikalische Technik" an der Fachhochschule Iserlohn, Abschluss Diplom-Ingenieur.

1967 bis 1973 Ingenieur in der deutschen Stahlindustrie, Tätigkeit in der Forschung und in der Qualitätsstelle. 1974 bis 1979 Ingenieur in der Messgeräteindustrie. 1979 Gründung und Aufbau der Firma Spectro, bis zum Verkauf 1997 Geschäftsführender Gesellschafter der Spectro-Gruppe. Seit 1998 Landwirt in Löningen/Huckelrieden, 2002 bis 2006 Gesellschafter bei Quantron GmbH in Kleve.

1972 Eintritt in die FDP, 1982 bis 1990 Vorsitzender des Ortsverbandes Kleve, Mitglied des Bezirksvorstandes Niederrhein, 1992 bis 1996 und seit Dezember 2002 Landesschatzmeister der FDP Nordrhein-Westfalen, 1995 bis 2001 Vizepräsident der Niederrheinischen IHK Duisburg-Wesel-Kleve, 1997 bis 2001 und 2003 bis 2007 Mitglied des Bundesvorstandes der FDP. 

Mitglied des Bundestages 1990 bis 2002 und seit 2005.

> durch Verzicht ausgeschieden am 1. Mai 2012, Nachfolger Abgeordneter Manfred Todtenhausen, FDP


Kontakt

Paul K. Friedhoff, MdB
FDP

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Veröffentlichungspflichtige Angaben

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Beratung, Kleve

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Niederrheinische Industrie- und Handelskammer, Duisburg,

Mitglied der Vollversammlung und Vizepräsident

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".