3. Funktionen in Unternehmen
Frankfurter Volksbank eG, Frankfurt/Main,
Mitglied der Vertreterversammlung, ehrenamtlich
4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Auswärtiges Amt, Berlin,
Mitglied des Beirates Zivile Krisenprävention, ehrenamtlich
Hochtaunuskreis, Bad Homburg v. d. Höhe,
Stellv. Vorsitzender des Kreistages, ehrenamtlich
Rat der Regionen, Frankfurt/Main,
Stellv. Mitglied des Rates, ehrenamtlich
TaunusSparkasse, Bad Homburg v. d. Höhe,
Mitglied des Verbandsvorstandes, ehrenamtlich
5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Diakonisches Werk Hochtaunus, Bad Homburg v. d. Höhe,
Mitglied des Verwaltungsrates, ehrenamtlich
Europa-Union Hochtaunus e.V., Bad Homburg v. d. Höhe,
Vorsitzender, ehrenamtlich
Förderverein Saalburg e.V., Bad Homburg v. d. Höhe,
Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
Hochtaunus-Kliniken gemeinnützige GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe,
Mitglied des Aufsichtsrates, ehrenamtlich
LEIT - Verein zum Ausbau von Ganztags- und
Betreuungsangeboten im Hochtaunuskreis, Bad Homburg v. d. Höhe,
Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
POWER - Verein für Energie- und Bauberatung, Bad Homburg v. d. Höhe,
Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen, Oberursel,
Mitglied des Parlamentarischen Beirates, ehrenamtlich
Vitos Weilmünster gemeinnützige GmbH, Weilmünster,
Stellv. Vorsitzender des Beirates, ehrenamtlich
Zentrum für Internationale Friedenseinsätze gemeinnützige GmbH (ZFI), Berlin,
Mitglied des Aufsichtsrates, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".