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Diplomvolkswirtin, Bundesministerin a. D.
Wahlkreis 216 Fürstenfeldbruck
Direkt gewählt in Bayern
Geboren am 7. Juli 1950 in Straubing (Niederbayern); geborene Rainer; verheiratet; zwei Kinder.
Abitur 1969; Studium der Volkswirtschaftslehre in München und Regensburg.
Diplomprüfung 1975; 1975 bis 1987 Mitarbeiterin bei der Bundesagentur für Arbeit, zuletzt Leiterin der Abteilung Berufsberatung im Arbeitsamt Deggendorf.
Seit 1969 Mitglied der CSU; in verschiedenen Vorstandsgremien der Jungen Union, Frauen-Union und der CSU tätig; 1995 bis 2005 Kreisvorsitzende der CSU Fürstenfeldbruck; 1996 bis 2004 Kreisrätin; MdB seit 1987; 1989 bis 1991 Bundesministerin für Raumordnung, Bauwesen, Städtebau; 1991 bis 1992 Bundesministerin für Gesundheit; 1995 bis 2002 Finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion; 2002 bis 2005 stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion; 2005 bis 2011 Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages; Mitglied des Ältestenrates, Vorsitzende der Kommission für Innere Angelegenheiten, seit März 2011 Vorsitzende der CSU-Landesgruppe und 1. Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag.
Gerda Hasselfeldt, MdB
CDU/CSU
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Hochschule der populären Künste FH, Berlin,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich (bis 21.03.2011)
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn,
Vertrauensfrau für die Bausparer der Bausparkasse Wüstenrot
(bis 18.03.2011)
Deutsches Museum, München,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz, Bonn,
Mitglied des Präsidiums, ehrenamtlich (bis 14.04.2011)
Hanns-Seidel-Stiftung e.V., München,
Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
Institut für Städtebau, Wohnungswirtschaft und
Bausparwesen (Arnold-Knoblauch-Institut) e.V., Berlin,
Vorsitzende des Kuratoriums, ehrenamtlich (bis März 2011)
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".