Inge Höger, DIE LINKE.

Diplom-Betriebswirtin (FH)

Nordrhein-Westfalen

Geboren am 29. Oktober 1950 in Diepholz.

1957 bis 1965 Volksschule Haldem, 1965 bis 1967 zweijährige Handelsschule Rahden. 1967 bis 1969 Ausbildung zur Speditionskauffrau. 1970 bis 1973 Studium an der Hochschule für Wirtschaft in Bremen.

Nach dem Studium Beschäftigung in verschiedenen Unternehmen im betrieblichen Rechnungswesen, seit 1994 Angestellte bei der AOK Westfalen-Lippe, Regionaldirektion Herford, Minden-Lübbecke.

Seit vielen Jahren aktiv in Gewerkschaften, sozialen Bewegungen und der Frauenbewegung. 1990 bis 1995 Sprecherin des Stadtelternrates in Herford, 1993 bis 2005 Vorsitzende des DGB-Frauenausschusses, 1996 bis 2006 Personalrätin bei der AOK, 1997 bis 2005 im Gesamtpersonalrat der AOK Westfalen-Lippe, 2000 bis 2005 der Bundestarifkommission für die AOK. Mitglied im ver.di-Landesfachbereichsvorstand Sozialversicherung und stellvertretende Vorsitzende der Landesfachgruppe gesetzliche Krankenversicherung seit Gründung von ver.di.

Gründungsmitglied der Wahlalternative Arbeit und Soziale Gerechtigkeit in Nordrhein-Westfalen, seit Juni 2005 Mitglied der PDS, dann Linkspartei.PDS, seit Juni 2007 Mitglied der Partei DIE LINKE.

Mitglied des Bundestages seit 2005.


Kontakt

Inge Höger, MdB
DIE LINKE.

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Unterausschuss "Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung"
  • Verteidigungsausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Gesundheit
  • Unterausschuss "Zivile Krisenprävention und vernetzte Sicherheit"

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Ordentliches Mitglied

  • Parlamentarische Versammlung der OSZE - OSZE PV

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Keine veröffentlichungspflichtigen Angaben.

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".