Anette Hübinger, CDU/CSU

Juristin

Wahlkreis 296 Saarbrücken
Direkt gewählt in Saarland

Geboren am 9. Juli 1955 in Neunkirchen/Saar; katholisch; verheiratet, ein Sohn.

1962 bis 1966 Grundschule Neunkirchen, 1966 bis 1974 Staatliches Gymnasium am Steinwald, 1974 Abitur. Danach bis 1981 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes, 1981 erstes juristisches Staatsexamen, 1981 bis 1984 Referendarzeit, 1984 zweites juristisches Staatsexamen.

1984 bis 1989 persönliche Referentin des Bundestagsabgeordneten Werner Schreiber. Seit 1989 Hausfrau und Mutter.

Seit 1985 Mitglied der CDU, seit 2000 stellvertretende Kreisvorsitzende im CDU-Kreisverband Saarbrücken-Stadt und Stadtbezirksverbandsvorsitzende Saarbrücken-Halberg, 2003 bis 2006 Mitglied im Landesvorstand der CDU-Saar. Seit Juli 1999 ehrenamtliche Bezirksbürgermeisterin.

Mitglied des Bundestages seit 2005.


Kontakt

Anette Hübinger, MdB
CDU/CSU

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
  • Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Stellvertretendes Mitglied

  • Unterausschuss Gesundheit in Entwicklungsländern
  • Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Ordentliches Mitglied

  • Parlamentarische Versammlung des Europarates
  • Europäische Versammlung für Sicherheit und Verteidigung / Versammlung der Westeuropäischen Union

Veröffentlichungspflichtige Angaben

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Stadtbezirk Saarbrücken-Halberg, Saarbrücken,

Mitglied des Bezirksrates (bis 31.12.2009) und ehrenamtliche Bezirksbürgermeisterin (bis 30.11.2009), monatlich, Stufe 1

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

HELP - Hilfe zur Selbsthilfe e.V., Bonn,

Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".