Jerzy Montag, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Rechtsanwalt

Wahlkreis 220 München-Süd
Gewählt über Landesliste Bayern

Geboren am 13. Februar 1947 in Kattowitz; verheiratet, zwei Kinder.

1966 Abitur am Mollgymnasium Mannheim. 1966 bis 1973 Studium der Soziologie und politischen Wissenschaften, Jurisprudenz an den Universitäten Heidelberg, Mannheim und München, 1973 erstes juristisches Staatsexamen, 1975 zweites juristisches Staatsexamen.Seit 1975 freiberuflicher Rechtsanwalt in München, Fachanwalt für Strafrecht.

Mitglied im Deutschen Anwaltsverein, der Initiative bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger und im Republikanischen Anwältinnen- und Anwaltsverein. Mitglied im Bund Naturschutz.

Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen seit 1984, 1990 bis 1998 verschiedene Parteiämter auf kommunaler Ebene, 1999 bis 2002 Landesvorsitzender des Landesverbandes Bayern.

Mitglied des Bundestages seit 2002; rechtspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.


Kontakt

Jerzy Montag, MdB
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
  • Rechtsausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft
  • 1. Untersuchungsausschuss (Gorleben)
  • Unterausschuss Europarecht
  • Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Ordentliches Mitglied

  • Parlamentarische Versammlung des Europarates

Veröffentlichungspflichtige Angaben

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Rechtsanwalt, München

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V., Bonn,

Mitglied des Kuratoriums

Versicherungsombudsmann e.V., Berlin,

Mitglied des Beirates

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".