Dr. Konstantin von Notz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Rechtsanwalt

Wahlkreis 010 Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd
Gewählt über Landesliste Schleswig-Holstein

Geboren am 21. Januar 1971 in Mölln; ledig.

1981 -1991 Freiherr-von-Stein-Schule in Frankfurt; 1991-1992 Zivildienst in der Bahnhofsmission HBF Frankfurt;1993-1998 Jura-Studium in Heidelberg 1998 erstes Staatsexamen; anschließend Dissertation im Evangelischen Kirchenrecht; 2001-2004 Referendariat und Zweites Staatsexamen; 2004 bis heute Rechtsanwalt in Mölln.

Mitgliedschaft bei Transparency International (TI) Deutschlands.

Seit 1995 Mitglied bei Bündnis 90/Die Grünen; seit 2002 Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft Demokratie und Recht von Bündnis 90/Die Grünen in Schleswig-Holstein; seit 2004 Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen in der Möllner Stadtvertretung; 2002 und 2005 Direktkandidat von Bündnis 90/Die Grünen bei den Bundestagswahlen im Wahlkreis 10 (Herzogtum Lauenburg/ Stormarn-Süd); seit 2005 Mitglied des schleswig-holsteinischen Parteirats; seit 2007 Sprecher des Kreisverbandes Lauenburg von Bündnis 90/Die Grünen; 2009 Spitzenkandidat für die Bundestagswahl 2009 von Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein.


Kontakt

Dr. Konstantin von Notz, MdB
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft
  • Gremium nach § 23c Absatz 8 des Zollfahndungsdienstgesetzes
  • Innenausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Unterausschuss Neue Medien
  • Ausschuss für Kultur und Medien
  • Rechtsausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Rechtsanwalt, Mölln

3. Funktionen in Unternehmen

Deutsche Telekom AG, Bonn,

Mitglied des Datenschutzbeirates

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".