Stellvertretendes Mitglied
- Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
- Finanzausschuss
- Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
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Rechtsanwalt
Wahlkreis 230 Rottal-Inn
Gewählt über Landesliste Bayern
Geboren am 28. Dezember 1972 in Passau; konfessionslos; ledig.
1992 Abitur. 1992 bis 1995 Ausbildung zum Bankkaufmann. 1995 bis 1999 Studium der Rechtswissenschaften in Regensburg, erstes und zweites Staatsexamen. 2000 Rechtsreferendar beim Oberlandesgericht München. Seit Juli 2002 Rechtsanwalt.
Mitglied bei amnesty international, Arbeiterwohlfahrt, ver.di, Bund für Geistesfreiheit (KdÖR), im Bund Naturschutz und im Sozialverband VdK.
Mitglied der SPD seit 1989, diverse Funktionen bei der SPD und bei den Jungsozialisten/-innen, seit 2004 Vorsitzender des SPD-Unterbezirkes Rottal-Inn, seit 1993 Mitglied im SPD-Landesvorstand Bayern, 1999 bis 2004 Landesvorsitzender der Jungsozialisten und Mitglied im Präsidium der BayernSPD, seit 2009 SPD-Landesvorsitzender Bayern. Seit 1996 Kreisrat in Deggendorf.
Mitglied des Bundestages seit 2002, 2006 - 2010 Vorsitzender der bayerischen Landesgruppe der SPD-Fraktion, seit Okt. 2009 stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion, seit 2010 Mitglied im Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks (KdÖR).
Florian Pronold, MdB
SPD
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Kanzlei Paluka, Sobola & Partner, Regensburg,
Rechtsanwalt
Bayerischer Rundfunk, München,
Mitglied des Rundfunkrates, ehrenamtlich
Stellv. Vorsitzender des Ausschusses für Grundsatzfragen und Geschäftsordnung
Landkreis Deggendorf, Deggendorf,
Mitglied des Kreistages
Sparkassenverband Bayern, München,
Mitglied des Beirates für sparkassenpolitische Grundsatzfragen (bis 31.12.2011)
Stadt Deggendorf, Deggendorf,
Mitglied des Stadtrates (bis 01.03.2010)
Zweckverband Sparkasse Deggendorf, Deggendorf,
Mitglied des Zweckverbandes (bis 01.03.2010)
Georg-von-Vollmar-Akademie e.V., München,
Stellv. Vorsitzender
Stiftung Berliner Schloss - Humboldt-Forum, Berlin,
Mitglied des Stiftungsrates
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".