Michael Schlecht, DIE LINKE.

Gewerkschaftssekretär, Volkswirt

Wahlkreis 275 Mannheim
Gewählt über Landesliste Baden-Württemberg

Berufliche Etappen: 1966 Mittlere Reife; Ausbildung zum Drucker; Zivildienst 1973 und Wechsel nach Westberlin; bis 1980 Studium Druck-Ingenieur; Tätigkeit als Verlagshersteller; Studium Volkswirtschaft an der FU Berlin; 1980 Wechsel nach Stuttgart; bis 2001 in der Tarifpolitik der IG Druck und Papier; ab 1989 der IG Medien tätig; 1990/91 Beauftragter für die Tarifpolitik in der DDR – zunächst beratend – bzw. den neuen Bundesländern; seit 2001 beruflich tätig als Chefvolkswirt beim ver.di-Bundesvorstand in Berlin.

Politische Etappen: 1980 bis 1982 Beteiligung am Aufbau der DS (Coppik/Hansen); 1982 Eintritt in die SPD; 2004 Unterstützung der Wahlalternative; 2006 bzw. dann der WASG; 2005 Austritt aus der SPD und Eintritt in die WASG im Wahlkampf; 2006 Wahl zum Mitglied im Bundesvorstand der WASG; seit Juni 2007 Mitglied im Parteivorstand Die Linke; seit Mai 2009 Direktkandidat der Linken im Wahlkreis Mannheim und Kandidat auf Landeslistenplatz 4.


Kontakt

Michael Schlecht, MdB
DIE LINKE.

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Gewerkschaftssekretär,

ver.di Bundesvorstand, Berlin

3. Funktionen in Unternehmen

Schlott Gruppe AG, Freudenstedt,

Mitglied des Aufsichtsrates (bis 02.03.2010)

Volksfürsorge AG, Hamburg,

Mitglied des Aufsichtsrates, jährlich, Stufe 3

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".