Stellvertretender Vorsitz
- Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Ordentliches Mitglied
- Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Stellvertretendes Mitglied
- Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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Technischer Geschäftsleiter
Wahlkreis 195 Greiz - Altenburger Land
Direkt gewählt in Thüringen
Abitur. Grundwehrdienst. Ausbildung zum Facharbeiter für Zerspanungstechnik, Diplomingenieur (FH) für Gerätetechnik.
1980 bis 1986 Mechaniker, 1986 bis 1991 Technischer Leiter, 1991 bis 2002 Geschäftsleiter bzw. Technischer Geschäftsleiter.
Mitglied der CGD und der MIT.
Mitglied der CDU, seit 1991 Vorsitzender des CDU-Kreisverbandes Greiz. 1990 bis 1999 und seit 2004 Kreistagsmitglied.
Mitglied des Bundestages seit 2002.
Volkmar Vogel, MdB
CDU/CSU
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES), Berlin,
Mitglied des Aufsichtsrates
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Bonn,
Mitglied des Eisenbahninfrastrukturbeirates
Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz, Bonn,
Mitglied des Präsidiums, ehrenamtlich
Landkreis Greiz, Greiz,
Mitglied des Kreistages
Gütegemeinschaft Brandschutz im Aufbau e.V., Berlin,
Mitglied des Politisch-Parlamentarischen Beirates
THW-Landesvereinigung Sachsen und Thüringen e.V., Altenburg,
Stellv. Vorsitzender
Volkssolidarität Kreisverband Altenburger Land e.V., Altenburg,
Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
Wirtschaftsverband Brandschutz e.V. - WVB, Berlin,
Mitglied des Politisch Parlamentarischen Beirates
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".