Kathrin Vogler, DIE LINKE.

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Geschäftsführerin

Wahlkreis 129 Steinfurt III
Gewählt über Landesliste Nordrhein-Westfalen

1963 geboren in München.

1983 Abitur am Gymnasium Martinum Emsdetten; 1983-1990 Studium an der Uni Münster (Soziologie, Geschichte, Politikwissenschaft); Jugendclub Courage NRW – Landesvorstand.

1984-1995 DFG-VK NRW Landesvorstand, 1988-1990 Referentin im AStA für Kultur und Frieden; 1990-1994 Landesgeschäftsführerin der Deutschen Friedensgesellschaft (DFG-VK) NRW in Dortmund, 1995-1999 Leiterin der Bundesgeschäftsstelle der DFG-VK in Velbert, 1995-2001 DFG-VK Bundessprecherin.

1999-2002 Elternzeit; Tätigkeit als freie Journalistin, 2000-2003 Redakteurin der Zeitschrift "Friedensforum", 2002-2009 Geschäftsführerin mit beim Bund für Soziale Verteidigung in Minden. 2005-2007 Sprecherin WASG Kreisverband Steinfurt, 2007-2008 Kreisvorstandsmitglied der LINKEN. KV Steinfurt.

Seit 09/2009 Mitglied im Deutschen Bundestag

Seit 2010 Mitglied in den Parlamentariergruppen: Deutsch-Niederländische (Stellvertretender Vorsitz); Deutsch-Israelische; Arabischsprachige Staaten des Nahen Osten.

 


Kontakt

Kathrin Vogler, MdB
DIE LINKE.

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Stellvertretender Vorsitz

  • Ausschuss für Gesundheit

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Gesundheit
  • Unterausschuss "Zivile Krisenprävention und vernetzte Sicherheit"

Stellvertretendes Mitglied

  • Verteidigungsausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Journalistin und Autorin, Emsdetten

Geschäftsführerin,

Bund für Soziale Verteidigung e.V., Minden

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Friedensinitiativen in Münster e.V., Münster,

Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".