Ordentliches Mitglied
- Unterausschuss Gesundheit in Entwicklungsländern
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Stellvertretendes Mitglied
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Ärztin
Wahlkreis 160 Dresden I
Gewählt über Landesliste Sachsen
Schulbesuch in Freiberg und Leipzig, Abitur und gleichzeitig Abschluss als Krankenpflegerin; Medizinstudium an der Universität Leipzig.
1972 bis 1981 Universitätshautklinik Leipzig, zunächst Facharztausbildung, danach Fachärztin, 1974 Diplom, 1981 Promotion. 1981 bis 1988 Leiterin der Hautabteilung in der Poliklinik Niedersedlitz, Dresden; 1988 bis 1991 wissenschaftliche Mitarbeiterin an Institut und Poliklinik für Arbeitsmedizin der Medizinischen Akademie Dresden.
Mitglied der AWO, im ASB und im Beirat des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Sachsen, Vorsitzende "Kinder Ost sehen Europa e. V.", Schirmherrin Rheuma-Liga Sachsen e. V.
Seit 1990 Mitglied der SPD, 1999 bis 2003 Vorsitzende im SPD-Unterbezirk Dresden-Elbe-Röder; seit 2004 Mitglied des Landesvorstandes der SPD Sachsen, stellvertretende Bundesvorsitzende und Landesvorsitzende Sachsen der ASG (Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Gesundheitswesen). 1990 bis November 2002 Mitglied des Sächsischen Landtages, gesundheits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion.
Mitglied des Bundestages seit 2002.
Dr. Marlies Volkmer, MdB
SPD
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Roche Pharma AG, Grenzach-Wyhlen,
Vortrag, 2010, Stufe 1
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband
Landesverband Sachsen e.V., Dresden,
Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
Förderverein der Staatsoperette Dresden e.V., Dresden,
Stellv. Vorsitzende, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".