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Präsidium des Deutschen Bundestages © DBT/Marc-Steffen Unger
Der Präsident und seine Stellvertreterinnen und Stellvertreter bilden das Bundestagspräsidium. Es wird für Dauer der Wahlperiode gewählt. Die Präsidiumsmitglieder können nicht durch Bundestagsbeschluss abberufen werden.
Prof. Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU) ist seit 2005 Präsident des Deutschen Bundestages und wurde am 27. Oktober 2009 erneut in dieses Amt gewählt.
Im Präsidium vertreten ihn Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD), Eduard Oswald (CDU/CSU), Dr. Hermann Otto Solms (FDP), Petra Pau (Die Linke) und Katrin Göring-Eckardt (Bündnis 90/Die Grünen).
Das Präsidium tritt regelmäßig in jeder Sitzungswoche des Bundestages zusammen, um Angelegenheiten zu beraten, die die Leitung des Hauses betreffen.
Es wirkt unter anderem an Personalangelegenheiten der Bundestagsverwaltung und beim Abschluss wichtiger Verträge mit. Auch Fragen der Öffentlichkeitsarbeit werden im Präsidium beraten.
Der Präsident setzt jährlich die Höhe der staatlichen Mittel zur Parteienfinanzierung fest. Das Parteiengesetz hat ihm diese Exekutivaufgabe übertragen.