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Zum geplanten Wissenschaftsfreiheitsgesetz der Bundesregierung befragt der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung unter Vorsitz von Ulla Burchardt (SPD) am Mittwoch, 26. September 2012, Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung. Sie beginnt um 9.30 Uhr im Sitzungssaal E 300 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und dauert rund zwei Stunden. Der Bundestag hatte den Gesetzentwurf "zur Flexibilisierung von haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen außeruniversitärer Wissenschaftseinrichtungen" am 29. Juni in erster Lesung beraten. Zentrales Anliegen des Gesetzentwurfs ist es, der Wissenschaft in Deutschland mehr Selbstständigkeit, Flexibilität und Eigenverantwortung zu verleihen.
Schnelle Reaktions- und Steuerungsfähigkeit seien Grundvoraussetzungen für erfolgreiches wissenschaftliches Arbeiten, heißt es. Die Wissenschaftseinrichtungen brauchten mehr Eigenverantwortung und kurze Entscheidungswege.
Für die Bundesregierung sorgt der Entwurf dafür, dass in den Bereichen Haushalt, Personal, Beteiligungen und Bauverfahren eine größtmögliche Autonomie für die außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen verankert wird und damit wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen auf gesetzlicher Grundlage geschaffen werden können. (vom)
Zeit: Mittwoch, 26. Januar 2012, 9.30 bis 11.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300
Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-3286, Fax: 030/227-36845, E-Mail: bildungundforschung@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.
Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.