Anhörung zum Steuerabkommen mit der Schweiz

Fahnen der Schweiz und Deutschlands im Parlamentsviertel Berlin

Das lange umstrittene Steuerabkommen mit der Schweiz ist in der parlamentarischen Beratung angekommen. Der federführende Finanzausschuss unter Vorsitz von Dr. Birgit Reinemund (FDP) hat dazu Sachverständige zu einer öffentlichen Anhörung am Montag, 24. September 2012, eingeladen. Die Sitzung beginnt um 14 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses und dauert bis gegen 16.30 Uhr. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/10059) sieht vor, dass Kapitalerträge deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz, die bislang nicht ordentlich versteuert wurden, künftig wie in Deutschland besteuert werden. Dafür sollen die Schweizer Zahlstellen eine der deutschen Abgeltungsteuer (derzeit 25 Prozent) und dem deutschen Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent der Abgeltungsteuer) entsprechende Quellensteuer erheben.

Auch Erbschaften werden erfasst

Erbschaften werden von dem Abkommen "über Zusammenarbeit n den Bereichen Steuern und Finanzmarkt in der Fassung vom 5. April 2012" ebenfalls erfasst. Auf nach dem Inkrafttreten des Gesetzes anfallende Erbschaften soll eine Steuer von 50 Prozent erhoben werden. Auch sei für die Vergangenheit ein Verfahren zur Nachversteuerung bisher unversteuerter Vermögenswerte von Deutschen in der Schweiz vereinbart worden.

Für die Nachversteuerung wird das am 31. Dezember 2010 auf schweizerischen Konten oder Depots vorhandene Kapital zugrundegelegt. Die Nachversteuerung wird von schweizerischen Behörden pauschal und anonym durch eine Einmalzahlung vorgenommen. Die Bundesregierung erwartet für 2013 Mehreinnahmen von 1,62 Milliarden Euro. (vom)

Zeit: Montag, 24. September 2012, 14 bis 16.30 Uhr
Ort:  Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (E-Mail: finanzausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens, des Geburtsdatums sowie der Nummer ihres Personaldokuments anmelden. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.