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Welche Auswirkungen hatte bisher das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes? Dieser Frage gehen die Abgeordneten des Innenausschusses unter Vorsitz von Wolfgang Bosbach (CDU/CSU) in einer öffentlichen Anhörung von Sachverständigen am Montag, 24. September 2012, nach. Der Innenausschuss hatte beim Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung in Speyer eine Evaluation des am 1. Januar 2006 in Kraft getretenen Gesetzes in Auftrag gegeben (17/5807, 17/5336). Die Sitzung beginnt um 14 Uhr im Sitzungssaal E 200 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und dauert zwei Stunden. Sie wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Gegenstand der Anhörung ist auch ein Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen (17/9724), der darauf abzielt, den Artikel fünf des Grundgesetzes (Freiheit der Meinung, Kunst und Wissenschaft) zu ändern.
Konkret wollen die Grünen einen neuen Absatz 2a in den Artikel einfügen, der lautet: "Jeder hat das Recht auf Zugang zu Informationen öffentlicher Stellen sowie zu Informationen nicht öffentliche Stellen, soweit diese öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Der Zugang zu Informationen sonstiger nichtöffentlicher Stellen ist zu gewährleisten, soweit dies, insbesondere zum Schutz der Verbraucher oder der natürlichen Lebensgrundlagen, den überwiegenden Interessen der Allgemeinheit dient. Das Nähere wird bundesgesetzlich geregelt."
Zur Begründung heißt es, bisher gewähre das Grundgesetz lediglich ein Abwehrrecht gegen die Beeinträchtigung des Zugangs zu allgemein zugänglichen Informationsquellen. Es begründe jedoch keinen Anspruch auf Zugang zu und Offenlegung von Informationen, sondern schütze lediglich davor, dass der Zugang zu denjenigen Informationen verwehrt wird, die ohnehin technisch geeignet und rechtlich dazu bestimmt sind, allgemein zugänglich zu sein.
Die Einführung eines Grundrechts auf Informationszugang würde nach Ansicht der Fraktion einen deutlichen Impuls für die "notwendige Reform von Informationszugangsregelungen" geben. Das neue Grundrecht auf Zugang zu Informationen würde daher nicht nur die Informationszugangsrechte der Einzelnen verstärken, sondern auch die staatliche Vorsorgeverpflichtung, betonen die Abgeordneten. (vom/05.09.2012)
Zeit: Montag, 24. September 2012, 14 bis 16 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 200
Interessierte Besucher können sich unter Angabe ihres Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums im Sekretariat des Ausschusses anmelden (E-Mail: innenausschuss@bundestag.de). Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.
Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.