Bundesregierung senkt Managementprämie für Strom aus Wind und Solarenergie

Umwelt/Verordnung - 07.09.2012

Berlin: (hib/AS) Die Bundesregierung hat beschlossen, die Managementprämie für Strom aus Windenergie und Solarstrom abzusenken. Danach soll laut einer Verordnung (17/10571) im kommenden Jahr die Managementprämie bei fernsteuerbaren Anlagen um 0,25 Cent und bei nicht fernsteuerbaren Anlagen um 0,35 Cent gesenkt werden. Die Managementprämie ist Bestandteil der Marktprämie, die mit der am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) eingeführt wurde. Die Managementprämie soll die Kosten abdecken, die Anlagebetreibern bei der Direktvermarktung von Strom entstehen. Da die Höhe der Managementprämie neuen wissenschaftlichen Studien zufolge höher als die dem Anlagenbetreiber entstehenden Kosten ist, sollen die entsprechenden Zahlungen abgesenkt werden, schreibt die Bundesregierung. Die Höhe der Managementprämie soll dabei an die Fernsteuerbarkeit der Anlagen gekoppelt werden, um diese besonders zu fördern. Die Direktvermarktung von Strom bei erneuerbaren Energien soll dazu beitragen, diese stärker an den Markt heranzuführen und damit insgesamt die Effizienz der Stromversorgung zu verbessern, heißt es weiter.

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