Bundesregierung will Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung einführen

Recht/Gesetzentwurf - 07.09.2012

Berlin: (hib/VER) Als Alternative zur Limited Liability Partnership (LLP) will die Bundesregierung eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung für Angehörige freier Berufe schaffen. Zu diesem Zweck werde im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) „selbst eine Haftungsbeschränkung geschaffen, die eingreift, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen“, schreibt die Regierung in ihrem „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer“ (17/10487). Die bisherige Partnerschaftsgesellschaft soll jedoch neben der Möglichkeit einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) bestehen bleiben.

Das Haftungskonzept der bestehenden Partnerschaftsgesellschaft werde von Angehörigen Freier Berufe „zum Teil als nicht befriedigend empfunden“, schreibt die Bundesregierung zur Begründung des Gesetzentwurfes. Deshalb zeichne sich vor allem im Bereich von anwaltlichen Großkanzleien der Trend zum Rechtsformwechsel zur LLP nach englischem Recht ab. Zwar bestünden keinerlei rechtliche Bedenken, doch „soll eine deutsche Alternative zur LLP geboten werden“, heißt es in der Vorlage. Ein Wechsel in eine englische LLP sei zudem mit höheren einmaligen aber auch höheren laufenden Kosten für die Beteiligten verbunden.

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