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Finanzen/Antwort - 10.09.2012
Berlin: (hib/HLE) Im Unterschied zu seinem Vorgängergremium soll der Ausschuss für Finanzmarktstabilität nicht nur die für die Finanzstabilität notwendigen Sachverhalte erörtern, sondern darüber hinaus Warnungen und Empfehlungen gegenüber der Bundesregierung und anderen Behörden aussprechen. Der Ausschuss müsse einmal pro Quartal einberufen werden. Bei wichtigen Grünen könnten auch einzelne Mitglieder kurzfristig die Einberufung des Ausschusses verlangen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (17/10598) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/10446).
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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