Deutsche Beteiligung an Umweltverträglichkeitsprüfungen zu neuen AKWs in Tschechien

Umwelt/Antwort - 10.09.2012

Berlin: (hib/TVW) Die nächste Sitzung der Deutsch-Tschechischen Kommission zur Information über Fragen gemeinsamen Interesses im Zusammenhang mit kerntechnischer Sicherheit und Strahlenschutz (DTK) am 12. November 2012 in Berlin dient allein dem Informationsaustausch über den aktuellen Stand der Planungen zu Temelin 3 und 4. Dies teilt die Bundesregierung in Ihrer Antwort (17/10519) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/10435) mit. Das zugrunde liegende Abkommen aus dem Jahre 1990 sehe die Vertraulichkeit der Gesprächsinhalte bzw. Unterlagen vor. Die tschechische Seite habe die zuständigen deutschen Behörden nicht um Informationen über die von dem Vorhaben Temelin 3 und 4 möglicherweise betroffene Umwelt in Deutschland ersucht. Ferner lägen weder dem Bundesumweltministerium noch der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) Informationen zu Ungänzen bzw. Fehlern in einer Schweißnaht des Primärkreislaufes des AKW Temelin 1 oder zu Defekten vor, die den sicheren Betrieb der Anlage beeinträchtigen könnten.

Das Regierungsabkommen aus dem Jahr 1996 zwischen Deutschland und Tschechien über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes sehe eine Verpflichtung zur Durchführung von grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) im bilateralen Verhältnis vor. Wie die Bundesregierung weiter ausführt, hat die auf Basis dieses Abkommens tätige Gemeinsame Deutsch-Tschechische Umweltkommission im Jahre 1997 eine deutsch-tschechische Arbeitsgruppe „Grenzüberschreitende UVP“ eingesetzt, die allerdings sei dem Jahr 2001 nicht mehr getagt habe. Seitdem habe die deutsche Seite eine Wiederaufnahme der Verhandlungen regelmäßig und bei verschiedenen Gelegenheiten angemahnt.

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