Sebastian Blumenthal, FDP

IT-Berater

Wahlkreis 005 Kiel
Gewählt über Landesliste Schleswig-Holstein

Geboren 1974 in Bergen; wohnhaft in Kiel seit 1989.

Mittlere Reife 1992; Berufsausbildung zum Kommunikationselektroniker 1992 bis 1996; Fachhochschulreife 1998; Zivildienst 1996 bis 1998; Studium Multimedia Production, Fachbereich Medien, University of Applied Sciences Kiel 1998 bis 2002; Schwerpunkte: Online-Marketing und Unternehmensmanagement; Abschluss: Diplom; Berufstätig seit 2002, derzeit Consultant in einer IT Unternehmensberatung.

Mitglied der FDP seit 1992; 1992 bis 1993 Vorsitzender Liberale Schüler Kiel; 1994 bis 1996 Kreisvorsitzender Junge Liberale Kiel; 1996 bis 2000 Landesvorstand Julis SH, 1998 bis 2000 Vorsitzender; 1999 bis 2001 Beisitzer der Julis im Landesvorstand FDP Schleswig-Holstein; 2005 Spitzenkandidat der Julis SH zur Bundestagswahl, Listenplatz 3; seit 2004 stv. Kreisvorsitzender FDP Kiel; Direktkandidat zur Bundestagswahl 2009 im Wahlkreis 5 (Kiel, Altenholz, Kronshagen), Listenplatz 3; Mitglied im Landesvorstand der FDP Schleswig-Holstein.


Kontakt

Sebastian Blumenthal, MdB
FDP

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Vorsitz

  • Unterausschuss Neue Medien

Ordentliches Mitglied

  • Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft
  • Unterausschuss Neue Medien
  • Ausschuss für Arbeit und Soziales
  • Ausschuss für Kultur und Medien

Stellvertretendes Mitglied

  • Innenausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Berater,

Lufthansa Systems AS GmbH, Norderstedt

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".