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Bundesminister für Wirtschaft und Technologie a.D.
Wahlkreis 206 Mainz
Gewählt über Landesliste Rheinland-Pfalz
Abitur. Studium von Publizistik, Jura, Volkswirtschaft und Politischen Wissenschaften an der Johannes Gutenberg Universität Mainz, 1971 Examen als Diplomvolkswirt.
Verschiedene Lehraufträge im Bereich Wirtschaftspolitik; 1975 Leiter des Amtes für Wirtschaft und Verkehrsförderung der Stadt Mainz, 1977 Direktor des Amtes für Wirtschaft und Liegenschaften, 1981 hauptamtlicher Beigeordneter der Stadt Mainz, zugleich Wirtschaftsdezernent.
Seit 1973 Mitglied der FDP, 1981 bis 1983 Bezirksvorsitzender der FDP Rheinhessen-Vorderpfalz, zehn Jahre stellvertretender Vorsitzender im FDP-Kreisverband Mainz, seit 1983 Landesvorsitzender der FDP Rheinland-Pfalz, seit 1983 Mitglied des Bundesvorstandes der FDP, seit 1995 stellvertretender Bundesvorsitzender; Vorsitzender des Liberalen Forums Informationsgesellschaft der FDP 1987 bis 1998 Abgeordneter des Landtages von Rheinland-Pfalz, 1987 bis 1994 Staatsminister für Wirtschaft und Verkehr und 1994 bis 1998 für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, 1988 bis 1998 zugleich stellvertretender Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz.
Mitglied des Bundestages seit 1998; Oktober 1998 bis Oktober 2009 stellvertretender Vorsitzender der FDP-Fraktion, von Oktober 2009 bis Mai 2011 Bundesminister für Wirtschaft und Technologie. Seit Mai 2011 Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion.
Rainer Brüderle, MdB
FDP
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Berlin,
Bundesminister (bis 12.05.2011), monatlich, Stufe 3
IVA Valuation & Advisory AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt/Main,
Mitglied im Aufsichtsrat
ZDF, Mainz,
Mitglied im Fernsehrat
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".