Rolf Hempelmann, SPD

Oberstudiendirektor a. D., Schulleiter

Wahlkreis 120 Essen II
Direkt gewählt in Nordrhein-Westfalen

Geboren am 1. Juni 1948 in Herten, Kreis Recklinghausen; römisch-katholisch; verheiratet, eine Tochter.

Abitur 1966 in Essen. Studium von Anglistik und Sport, 1974 an der Universität Bochum erstes Staatsexamen für das höhere Lehramt, 1976 zweites Staatsexamen in Duisburg.

1976 bis 1985 Lehrer am Gymnasium in Gelsenkirchen, 1985 bis 1994 Leiter eines Gymnasiums in Essen. Autor diverser Publikationen im Bereich Erziehungswissenschaft.

Mitglied der Arbeiterwohlfahrt, der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft sowie verschiedener Sport- und Kulturvereine; von 1998 bis 2008 Präsident von Rot-Weiss-Essen.

Eintritt in die SPD 1982; 1984 bis 1994 kommunalpolitisches Mandat.

Mitglied des Bundestages seit 1994; Vertreter der SPD-Fraktion im Außenwirtschaftsbeirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.


Kontakt

Rolf Hempelmann, MdB
SPD

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Gremium nach § 23c Absatz 8 des Zollfahndungsdienstgesetzes
  • Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Veröffentlichungspflichtige Angaben

3. Funktionen in Unternehmen

Hitachi Power Europe GmbH, Oberhausen,

Mitglied des Beirates

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,

Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Bonn,

Mitglied des Beirates

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".