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Diplom-Sozialwissenschaftlerin
Nordrhein-WestfalenAm 26. März 1965 in Ibbenbüren geboren.
Bodelschwingh Hauptschule in Ibbenbüren. Ausbildung zur Bürokauffrau bei einem Zeitungsverlag. Einige Jahre Produktionshelferin bei einem Opel-Zulieferer. Abitur am Comenius Kolleg in Mettingen. Studium der Sozialwissenschaften Schwerpunkt Wirtschaft und Verbände an der Ruhr Universität Bochum.
Leitende Tätigkeiten in der Qualifizierung und Integration in Arbeit und in der Alphabetisierungsarbeit. Von 2006 bis Ende 2008 Aufbau und Leitung einer neuen Einrichtung zur beruflichen Orientierung und Qualifizierung junger Erwachsener im ALG II Bezug. Mitgründerin zweier Kindertagesstätten und langjährige Begleitung dieser. 2005 bis 2010 Jugendschöffin am Landgericht Bochum.
Seit 2004 Mitglied der WASG, ab 2005 Landesvorstand der WASG NRW, zuständig für Sozialpolitik. 2005 bis 2007 Vorsitzende der Antragsberatungskommission der WASG, 2007 bis 2010 auch der Partei Die Linke. 2006 bis 2007 Mitglied im Kooperationskreis der Landesvorstände von WASG und PDS, 2008 bis 2009 stellvertretende Sprecherin Die Linke NRW. 2009 Rücktritt wegen Aufnahme des Mandates im Deutschen Bundestag. 2007 bis 2010 Delegierte zur Europäischen Linken. Seit 2007 Mitglied im SprecherInnenrat der Sozialistischen Linken (SL) NRW. Mitglied der Arbeitsgruppe Kommunalpolitik der Bundestagsfraktion und Sprecherin der NRW – Landesgruppe.
Ingrid Lieselotte Remmers, MdB
DIE LINKE.
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Leiterin einer Einrichtung für Langzeitarbeitslose und junge Erwachsene,
Provera e.V., Langenfeld
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Bonn,
Mitglied des Eisenbahninfrastrukturbeirates
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".