Olaf Scholz, SPD

Rechtsanwalt, Bundesminister für Arbeit und Soziales a.D.

Wahlkreis 020 Hamburg-Altona
Direkt gewählt in Hamburg

Geboren am 14. Juni 1958 in Osnabrück; verheiratet.

Abitur in Hamburg. Studium der Rechtswissenschaften im Rahmen der einstufigen Juristenausbildung in Hamburg.

Rechtsanwalt.

Mitgliedschaften in NGG, HBV, AWO, ASB, Hamburgischer Anwaltverein, Arbeitsgemeinschaft Fachanwälte für Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein.

1975 Eintritt in die SPD, 1982 bis 1988 stellvertretender Bundesvorsitzender der Jungsozialisten, 1987 bis 1989 Vizepräsident der International Union of Socialist Youth; 1994 bis 2000 Vorsitzender der SPD Altona; 2000 bis Juni 2004 Landesvorsitzender der Hamburger SPD, Dezember 2001 Wahl in den Bundesvorstand der SPD, 2002 bis März 2004 Generalsekretär der SPD. 2001 Innensenator der Freien und Hansestadt Hamburg.

Mitglied des Bundestages 1998 bis 6. Juni 2001 und seit 2002; seit November 2005 bis November 2007, 1. Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion, 21. November 2007 bis Oktober 2009 Bundesminister für Arbeit und Soziales.

> durch Verzicht ausgeschieden am 11. März 2011, Nachfolger Abgeordneter Ingo Egloff, SPD


Kontakt

Olaf Scholz, MdB
SPD

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Veröffentlichungspflichtige Angaben

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

ZDF, Mainz,

Mitglied des Fernsehrates (bis 24.02.2010)

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Stiftung "Lebendige Stadt", Hamburg,

Mitglied des Kuratoriums

7. Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften

Zimmermann, Scholz & Partner -

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Hamburg

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".