Judith Skudelny, FDP

Rechtsanwältin

Wahlkreis 262 Nürtingen
Gewählt über Landesliste Baden-Württemberg

Verheiratet; zwei Kinder.

Rechtsanwältin in einer mittelständischen Kanzlei mit den Schwerpunkten Sanierungs- und Insolvenzrecht.

Politisch engagiert seit 1993, zunächst bei den Jungen Liberalen, der Jugendorganisation der FDP; seit 1998 Mitglied der FDP.

Seit 2004 Mitglied des Gemeinderates Leinfelden-Echterdingen; 2009 Wiederwahl in den Gemeinderat und Einzug in den Deutschen Bundestag.

 


Kontakt

Judith Skudelny, MdB
FDP

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
  • Enquete-Kommission "Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität - Wege zu nachhaltigem Wirtschaften und gesellschaftlichem Fortschritt in der Sozialen Marktwirtschaft"

Stellvertretendes Mitglied

  • 1. Untersuchungsausschuss (Gorleben)
  • Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung
  • Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Rechtsanwältin, Stuttgart

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Rechtsanwältin, Stuttgart

Amtsgericht Esslingen, Esslingen,

Insolvenzverwalterin, monatlich, Stufe 1

Amtsgericht Tübingen, Tübingen,

Treuhänderin, monatlich, Stufe 1

7. Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften

Novitech Prototyping GmbH, Gerlingen

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".