Rüdiger Veit, SPD

Rechtsanwalt, Landrat a. D.

Wahlkreis 174 Gießen
Gewählt über Landesliste Hessen

Geboren am 3. Mai 1949 in Berlin. 1967 Abitur.

1967 bis 1972 Studium der Rechts- und Staatswissenschaften, 1972 erstes Staatsexamen, 1972 bis 1975 Rechtsreferendar, 1975 zweites Staatsexamen.

1975 bis 1985 Rechtsanwalt, 1985 bis 1986 1. Kreisbeigeordneter, 1986 bis 1998 Landrat im Landkreis Gießen.

Mitglied unter anderem bei Verdi und AWO; in der Zeit von 1986 bis 1998 Mitglied, stellvertretender Vorsitzender und Vorsitzender in diversen Aufsichts- beziehungsweise Verwaltungsräten kommunaler Beteiligungsgesellschaften, zum Beispiel Energieversorgung, Verkehrsunternehmen, Sparkasse, Landesbank, Stadttheater, Beschäftigungsgesellschaft.

Seit 1969 Mitglied der SPD; 1968 bis 1970 im Studentenparlament und Universitätssenaten; seit 1970 im SPD-Unterbezirksvorstand Gießen; 1978 bis 1979 in der Bezirksvertretung; 1988 bis 2004 Vorsitzender des Unterbezirks Gießen; seit 1990 im SPD-Bezirksvorstand Hessen-Süd; 1993 bis 1995 im SPD-Landesvorstand Hessen. 1979 bis 1985 Mitglied des Kreistages.

Mitglied des Bundestages seit 1998.


Kontakt

Rüdiger Veit, MdB
SPD

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Innenausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Keine veröffentlichungspflichtigen Angaben.

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".