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Leiharbeiter sollen für gleiche Arbeit gleiches Geld bekommen: Das fordern die Oppositionsfraktionen und wollen gleichzeitig den Missbrauch der Zeitarbeit eindämmen. Über drei entsprechende Anträge (17/1155, 17/426, 17/551) wird der Bundestag am Freitag, 1. Oktober 2010, ab 13 Uhr etwa 45 Minuten lang debattieren und anschließend abstimmen. Alle drei Fraktionen beziehen sich in ihren Anträgen über Medienberichte vom Jahresanfang über die Firma Schlecker, die bisherige Filialen geschlossen und Mitarbeiter für neue Filialen zu niedrigeren Löhnen über eine Leiharbeitsfirma eingestellt habe. Nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit sind in deutschen Unternehmen derzeit etwa 750.000 Leiharbeiter beschäftigt.
Die SPD schreibt, es sei Ziel der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes im Jahr 2003 gewesen, Leiharbeit stärker als Instrument für die Reintegration Arbeitsloser in den ersten Arbeitsmarkt zu nutzen. Dabei sei auch der Grundsatz "Gleiche Arbeit - gleicher Lohn" (Equal-pay-Grundsatz) ins Gesetz geschrieben worden.
Der "Geburtsfehler" der Reform sei aber gewesen, "dass bereits der Verweis auf irgendeinen Tarifvertrag in der Branche vom Equal-pay-Grundsatz ausreicht". Nachdem christliche Gewerkschaften Tarifverträge auf niedrigem Niveau geschlossen hätten, lägen die tariflichen Einstiegslöhne in der Leiharbeit "im Niedriglohnbereich" und der Gleichbehandlungsgrundsatz existiere nur noch "auf dem Papier".
Zudem seien immer mehr Unternehmen dazu übergegangen, Stammbelegschaften durch Leiharbeitnehmer zu ersetzen. Leiharbeit ist daher nach Ansicht der SPD nicht mehr ein Instrument zur Abdeckung kurzfristiger Auftragsspitzen oder Einstieg in reguläre Beschäftigung, sondern werde zu "Tarifflucht und Lohndumping" genutzt.
Die Fraktion fordert daher die Bundesregierung auf, das Gesetz so zu ändern, dass nach kurzer Einarbeitungszeit der Grundsatz "Gleiche Arbeit - gleiches Geld" ohne Ausnahme gilt und es eine Lohnuntergrenze gibt.
Dies will auch die Fraktion Die Linke. Sie plädiert dafür, alle Ausnahmeregelungen in Bezug auf den Gleichbehandlungsgrundsatz zu streichen. Leiharbeiter sollen ab dem ersten Arbeitstag zu gleichem Lohn und Arbeitsbedingungen arbeiten wie festangestellte Arbeitnehmer.
Sie sollen außerdem eine Flexibilitätsprämie von zehn Prozent ihres Bruttolohnes erhalten. Damit solle ihre Flexibilität honoriert und zugleich erreicht werden, "dass Leiharbeit wieder strikt begrenzt und auf die Abfederung kurzfristiger Personalengpässe zurückgeführt wird".
Auch Bündnis 90/Die Grünen betonen, der Missbrauch der Zeitarbeit sei "nicht mehr länger hinnehmbar". Allein zwischen Juni 2008 und Mai 2009 sei die Summe von 531 Millionen Euro für ergänzendes Arbeitslosengeld für Beschäftigte in der Zeitarbeit ausgegeben worden. Damit habe man "indirekt die niedrigen Löhne der Branche staatlich subventioniert".
Die Fraktion will deshalb nicht nur den Tarifvorbehalt im Gesetz streichen und Mindestlöhne sowie eine Risikoprämie in der Zeitarbeitsbranche einführen, sondern auch die Substitution von Stammarbeitskräften durch Zeitarbeitnehmer gesetzlich verhindern. Dafür müsse die konzerinterne gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung verboten werden.
Zudem heißt es in dem Antrag, Zeitarbeitskräfte sollen den gleichen Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen im Entleihbetrieb wie Stammbelegschaften und ein aktives Wahlrecht bei Betriebsratswahlen im Einsatzbetrieb haben.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales in seiner Sitzung am 29. September mit den Stimmen der Koalition die Ablehnung aller drei Anträge empfohlen (17/3082). (suk)