Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Januar 2011 > Linksfraktion fordert stärkeres Engagement bei Braunkohle-Altlastensanierung
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung soll die Altlastensanierung in den Braunkohlegebieten in den neuen Ländern als öffentliche Aufgabe betrachten und eine ausreichende Finanzausstattung der damit beauftragten öffentlichen Körperschaften und Unternehmen sicherstellen. Sanierungsaufgaben, die sich aus der Störung des Wasserhaushaltes ergeben würden, sollten in Höhe 75 Prozent in die Verantwortung des Bundes genommen werden, fordert die Linksfraktion in einem Antrag (17/3046), der an diesem Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht. Um den betroffenen Unternehmen, Kommunen und Bürgern Planungssicherheit zu geben, müssten die Verhandlungen mit den Ländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen über ein 5. Verwaltungsabkommen zur Braunkohlesanierung zügig abgeschlossen werden, fordert die Fraktion.
Um die ökologischen Folgen des Braunkohleabbaus zu DDR-Zeiten und die Folgen des Förderrückgangs nach 1990 zu bewältigen, hätten Bund und Länder bis Ende 2008 rund 8,5 Milliarden Euro aufgebracht, schreibt die Fraktion. Damit seien tausende Arbeitsplätze gesichert oder neu geschaffen worden. Außerdem seien die Voraussetzungen für eine regionale Wirtschaftsentwicklung nach dem Braunkohleabbau organisiert worden. ”Dies gehört zu den positiven Kapiteln der deutschen Einheit“, stellt die Linksfraktion fest.
Nach Angaben der Fraktion besteht bei der Rekultivierung und der Altlastensanierung weiterhin Handlungsbedarf. Besonders die Aufgaben zur Sanierung des gestörten Wasserhaushalts würden den Rahmen des aktuellen Verwaltungsabkommens überschreiten. ”Auch die Böschungsrutschung bei Nachterstedt sowie eine wachsende Zahl von Gebäudegefährdungen durch steigendes Grundwasser zeigen, dass vor allem bei der wasserwirtschaftlichen Nachsorge und auch bei der Schaffung zukunftsfähiger Folgenutzungen in den Bergbauregionen nach wie vor hoher Handlungsbedarf besteht“, schreibt die Linksfraktion. Dem müsse das neue Verwaltungsabkommen Rechnung tragen.
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