Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Februar 2011 > Hilfsangebote für sucht- und drogenerkrankte Menschen
In ihrer Eingabe hatte die Petentin deutlich gemacht, dass sich Eltern suchtkranker Kinder in ihrem Leid allein gelassen, ausgegrenzt und durch die Gesellschaft stigmatisiert fühlten. Dies äußere sich durch die Verhaltensweisen von Ärzten, Polizisten, Richtern und Behörden. In der Petition wird zudem zum Ausdruck gebracht, dass die Betroffenen das von ihnen erlittene Leid und Elend ihrer Kinder nicht länger schweigend hinnehmen wollten. Weiter verweist die Petentin darauf, dass Suchtkranke und ihre Familien zunehmend sozial und finanziell verelenden würden. Es fehle an Therapieplätzen und unterstützenden Maßnahmen für die betroffenen Familien, heißt es. Kritisiert wird außerdem, dass in der derzeitigen Suchtbekämpfung schwerpunktmäßig auf regressive statt unterstützende und heilende Maßnahmen gesetzt werde. Benötigt werde aus Sicht der Betroffenen jedoch Therapie und Aufklärung statt Strafe.
In seiner Beschlussempfehlung erkennt der Petitionsausschuss das schwere Schicksal und Leid an, das viele Familien von Drogenabhängigen oder sonst suchterkrankten Menschen zu ertragen hätten. Gleichzeitig wird jedoch darauf hingewiesen, dass Deutschland über ein im internationalen Vergleich sehr gut ausgebautes Angebot an Hilfen für diese Personengruppe verfüge. Das gelte unter anderem für niedrigschwellige Hilfen wie Drogenkonsumräume und Kontaktläden, für ambulante Beratung und Behandlung in weit über 1.000 Beratungsstellen, für den Entzug und die Entgiftung in Allgemeinkrankenhäusern und spezialisierten Einrichtungen der Psychiatrie und weitere Hilfsangebote über deren aktuellen Umfang der jährlich neu erscheinende Reitox-Bericht informiere.
Zudem fördere auch das Bundesgesundheitsministerium Modell- und Forschungsprojekte im Versorgungsbereich. Darunter zähle unter anderem das auf zwei Jahre angelegte Projekt ”Eltern helfen Eltern – Betroffenenkompetenzen nutzen und Entwicklung ermöglichen“ mit einem Zuschuss von mehr als 68.000 Euro.
Trotz der durchaus lobenswerten Bemühungen der Bundesregierung und der sonst zuständigen Behörden ist der Petitionsausschuss der Ansicht, dass das vorgetragene Anliegen keinesfalls aus dem Fokus der politisch Verantwortlichen geraten dürfe. Mit der Überweisung der Petition soll daher an die Bundesregierung und die im Bundestag vertretenen Fraktionen der Appell gerichtet werden, in den Bemühungen, Hilfe für sucht- und drogenerkrankte Menschen zu schaffen, nicht nachzulassen.
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